VGH Bayern - Beschluss vom 04.06.2021 (10 ZB 21.1542)
I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1. Die am 31. Mai 2021 erhobene Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den nach § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbaren Beschluss des [...]