LAG Düsseldorf - Beschluss vom 23.03.2010 (3 Ta 163/10)
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 08.01.2010 teilweise abgeändert. Die monatlich aus dem Einkommen des Klägers zu zahlende Rate wird auf 75,-- € [...]