LAG Düsseldorf - Beschluss vom 30.03.2010 (3 Ta 123/10)
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 16.02.2010 wird kostenpflichtig als unbegründet zurückgewiesen. Die gem. §§ 78 S. 1 ArbGG, 127 Abs. 2, 567 [...]