LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 14.02.2017 (L 5 KR 883/16)
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 27.10.2016 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. I. Streitig ist die Versorgung der Klägerin mit dem [...]