LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 03.04.2017 (L 9 SO 140/17 B ER)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 10.03.2017 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. I. Die zulässige, insbesondere [...]