LSG Hamburg - Urteil vom 10.07.2017 (L 2 AL 21/17)
1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Kläger begehrt Leistungen der Arbeitsförderung. Die [...]