LSG Hessen - Urteil vom 27.01.2011 (L 8 P 29/08 KL)
Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 178.152,98 EUR festgesetzt. Streitig ist ein Schiedsspruch der beklagten [...]