LSG Bayern - Beschluss vom 10.02.2011 (L 2 R 1025/10 B)
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 8. November 2010 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die [...]