LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 22.06.2011 (L 4 KR 21/10)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens für beide Instanzen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 2.934,10 Euro festgesetzt. Die Beteiligten streiten über [...]