LSG Bayern - Urteil vom 16.02.2011 (L 13 R 49/10)
I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 12. Oktober 2009 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten. III. Die Revision [...]