LSG Bayern - Urteil vom 13.10.2009 (L 5 KR 271/09)
I. Es wird festgestellt, dass das Berufungsverfahren L 5 KR 132/07 durch den gerichtlichen Vergleich vom 23.06.2009 beendet ist. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht [...]