LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 27.10.2009 (7 Ta 233/09)
1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 09.07.2009, Az.: 2 Ca 2426/04 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Der [...]