LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 21.09.2009 (10 Ta 199/09)
1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 7. Mai 2009, Az.: 8 Ca 1575/07, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Das [...]