LSG Bayern - Urteil vom 22.10.2009 (L 4 KR 56/08)
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 15. Januar 2008 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen. Zwischen den [...]