LSG Bayern - Beschluss vom 14.03.2016 (LSG Bayern L 15 RF 2/16)
Die Vergütung für die Stellungnahme vom 03.12.2015 wird auf 267,75 EUR festgesetzt. I. Streitig ist, ob dem Antragsteller für seine in Zusammenhang mit einem Befangenheitsantrag angefertigte Stellungnahme vom [...]