LSG Bayern - Urteil vom 19.05.2010 (L 19 R 173/10)
I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 02.02.2010 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen Streitig ist, ob [...]