LSG Bayern - Urteil vom 14.07.2010 (L 19 R 308/07)
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 15.02.2007 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Streitig ist, [...]