LSG Bayern - Urteil vom 21.07.2010 (L 13 R 849/08)
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 27. Mai 2008 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Das Berufungsverfahren [...]