LSG Bayern - Urteil vom 14.01.2010 (L 8 AL 220/08)
I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 16. August 2008 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. [...]