LSG Bayern - Beschluss vom 20.12.2010 (L 11 AS 798/10 B ER)
I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 11.10.2010 abgeändert. II. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Höhe von 287,00 EUR [...]