LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 16.03.2005 (8 Ta 37/05)
Die Beschwerde der Klägerin war nach §§ 127 Abs. 2, 569 Abs. 1 Satz 1, 572 Abs. 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen. Das zu Recht durch den Rechtspfleger als Beschwerde gewertete Schreiben der Klägerin vom 27.12.2004 [...]