LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 09.02.2011 (7 Ta 4/11)
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21.12.2010, Az.: 4 Ga 39/10, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Gegen die vorliegende Entscheidung findet kein [...]