LSG Bayern - Beschluss vom 28.04.2022 (L 1 SV 6/22 B)
I. Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 26. Januar 2022 aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist zulässig. II. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu [...]