LSG Bayern - Beschluss vom 14.11.2013 (L 15 SF 87/13)
Wiedereinsetzung ist nicht zu gewähren. Die Entschädigung für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung am 11.11.2009 wird auf 0,- EUR festgesetzt. I. Streitig ist die Entschädigung der Antragstellerin für die [...]