LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 13.11.2013 (L 6 SF 465/13 ER)
Der Antrag des Antragstellers, die Vollstreckung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 02.10.2013 bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens auszusetzen, wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die [...]