LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 15.03.2013 (L 6 AS 1589/10)
Die Klägerin wendet sich gegen die Nachforderung von Beiträgen in Höhe von 85.389,10 Euro einschließlich Säumniszuschlägen in Höhe von 18.244,00 Euro und die Feststellung der Versicherungspflicht des ehemaligen [...]