LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.01.2011 (L 1 KR 10/09)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Im Streit steht, ob eine der Rechtsvorgängerinnen der Beklagten, die AOK Berlin, [...]