LSG Bayern - Beschluss vom 12.01.2011 (L 2 U 553/10 B)
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 05.11.2010 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Besorgnis [...]