LSG Bayern - Urteil vom 27.09.2011 (L 6 R 519/10)
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 12.05.2010 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen. Streitig ist, ob die Beklagte [...]