LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 13.09.2011 (L 34 SF 392/11)
Das Gesuch des Antragstellers, den Richter ... wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird als unzulässig verworfen. Der Antrag, den Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, ist nicht zulässig. [...]