LSG Bayern - Urteil vom 12.10.2011 (L 2 P 70/11)
I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 5. April 2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Streitig ist [...]