LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 15.09.2009 (5 Sa 104/09)
1. Die Berufung wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass die Befristung des zwischen den Parteien geschlossenen Arbeitsvertrages [...]