LAG Düsseldorf - Beschluss vom 23.08.2005 (12 TaBV 23/05)
A. Die Beteiligten streiten darum, ob der Arbeitgeber dem Betriebsrat einen handelsüblichen PC nebst Monitor, Tastatur, Maus, Drucker mit Betriebssystem und Software ( Word und Excel ) zur Verfügung stellen muss. Der [...]