Die Erbengemeinschaft bietet hohes Konfliktpotential und damit ein lohnendes Betätigungsfeld für Anwälte! Daher finden Sie auf dieser Seite die besten Arbeitshilfen zum Thema Erbengemeinschaft: Vom Standardfall zur Geschäftsführung über eine Zusammenfassung zur Haftung bis hin zum Muster für einen Erbauseinandersetzungsvertrag.
Die Geschwister sind Miterben zu je 1/2. Zum Nachlass gehört ein Mehrfamilienhaus in Dresden, welches vermietet ist. Der Mandant, der selber in Dresden wohnt, kümmert sich um die Verwaltung des Mehrfamilienhauses, während seine Schwester in Hamburg lebt. Als es zu einem Wasserrohrbruch im Bad der Dachwohnung kommt und ein Durchsickern des Wassers in die darunterliegenden Wohnungen zu befürchten ist, beauftragt der Mandant eine Sanitärfirma mit der notdürftigen Beseitigung des Rohrbruchs und bezahlt deren Rechnung. Seine Schwester in Hamburg konnte der Mandant trotz mehrfacher Versuche nicht erreichen. Der Mandant möchte die an die Sanitärfirma entrichteten Kosten von seiner Schwester erstattet bekommen. Diese verweigert jedoch die Bezahlung, da sie die Kosten für zu hoch hält.
Dieser typische Praxisfall erläutert, worauf es im Falle einer Erbengemeinschaft für die Haftung in der Praxis ankommt! Die ausführliche Lösung enthält auch ein Muster für die Klage auf Erstattung der Handwerkerkosten.
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Eine Auseinandersetzung durch vollständige Verteilung des Nachlasses kann auf verschiedene Weise durchgeführt werden. Zum einen können die Miterben sämtliche Nachlassgegenstände gemeinsam veräußern und den Erlös entsprechend der Quoten teilen, oder einzelne Miterben können bestimmte Nachlassgegenstände übernehmen und die anderen auszahlen. Zum anderen besteht die Möglichkeit, über den Miterbenanteil zu verfügen oder abzuschichten. Hier finden Sie alles über den Erbauseinandersetzungsvertrag, Abschichtung und Verfügung über den Miterbenanteil, was Sie für die Praxis wissen müssen!
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Neben der Haftung der Erbengemeinschaft gem. § 2059 BGB besteht im Außenverhältnis grundsätzlich auch die persönliche gesamtschuldnerische Haftung der Miterben. Diese Einzelhaftung beginnt mit dem Erbfall und besteht auch nach der Teilung fort (OLG Oldenburg, ErbR 2009, 294). Die gesamtschuldnerische Haftung besteht jedoch nur für die gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeiten, für die alle Miterben haften. Bis zur Nachlassteilung kann jedes Mitglied der Erbengemeinschaft seine Haftung auf seinen Anteil am Nachlass beschränken (§ 2059 Abs. 1 Satz 1 BGB). Die Nachlassgläubiger können gegen die Miterben nach § 2058 BGB die Gesamtschuldnerklage erheben oder von ihnen gem. § 2059 Abs. 2 BGB die Befriedigung aus dem ungeteilten Nachlass verlangen. Diese Einführung bringt für Sie die Besonderheiten der gesamtschuldnerischen Haftung in der Erbengemeinschaft auf den Punkt!
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Die drei Geschwister sind Miterben zu je 1/3. Zum Nachlass gehört ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus. Der Mandant als Miterbe möchte die Erbengemeinschaft auseinandersetzen und fragt, ob eine Teilung des Mehrfamilienhauses unter den Miterben durch Begründung von Wohnungseigentum möglich ist.
Anhand zahlreicher Praxistipps stellt die Lösungsskizze dar, worauf Sie als Anwalt beim Aufsetzen eines Erbauseinandersetzungsvertrags achten müssen.
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Der Erblasser hat seine Tochter zur Alleinerbin bestimmt. Als sie die zum Nachlass gehörende Wohnung betreten will, die der Erblasser zusammen mit seiner zweiten Frau bewohnte und im Eigentum des Erblassers stand, verweigert die enterbte Witwe der Erbin den Zutritt.
Zwischen Miterben wird die Wohnung des Erblassers häufig zum Konfliktfeld - was Sie Ihrem Mandanten in diesem Fall raten können, zeigt diese typische Mandassituation! Die ausführliche Lösung enthält neben zahlreichen Praxistipps ein Muster für eine Terminvereinbarung zur Wohnungsbesichtigung des Erblassers.
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Die Geschwister sind Miterben zu je 1/3. Zum Nachlass mit einem Gesamtwert von über 800.000 Euro gehörte neben Barvermögen und weiteren Immobilien ein Ferienhaus. Nach mehreren erfolglosen Veräußerungsversuchen boten im April 2012 Interessenten einen Kaufpreis von 150.000 Euro für den Erwerb des Ferienhauses, der dem Schätzwert des örtlichen Gutachterausschusses entsprach. Zwei Miterben drängten deshalb unter Hinweis auf den fortschreitenden Verfall des Ferienhauses auf einen Verkauf. Ihrer Aufforderung, dem Verkauf zuzustimmen, kam die dritte Miterbin nicht nach, weil sie die Hoffnung hatte, einen höheren Kaufpreis erzielen zu können. Die Kaufinteressenten sahen schließlich von einem Erwerb des Ferienhauses ab. Im Februar 2013 wurde es zu einem Preis von 100.000 Euro verkauft. Die zwei Miterben als Mandanten möchten, dass die weitere Miterbin der Erbengemeinschaft den Schaden ersetzt, der durch den nicht erfolgten Verkauf im April 2012 entstanden ist.
Hier finden Sie die Lösung mit Checkliste und hilfreichen Tipps für die Mandatspraxis sowie einem Muster für die Klage auf Schadensersatz wegen fehlender Mitwirkung.
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