Scheitert eine Einigung der Miterben über die Aufteilung des Nachlasses, kann jeder Miterbe als letztes Mittel die Nachlassteilung mittels der Teilungsklage erzwingen. Die Teilungsklage (oder auch Auseinandersetzungs- oder Erbteilungsklage) als besonderer Klagetypus bietet dem klagenden Miterben als "Ultima Ratio" die Möglichkeit, von dem oder den anderen Miterben die Zustimmung zu einem qualifizierten Teilungsplan ("Vertragsangebot") für die Auflösung des Gesamthandvermögens der Erbengemeinschaft zu erzwingen.
Wenn Sie als Anwalt ein Mandat bearbeiten, bei dem eine Teilungsklage im Raum steht, finden Sie hier Arbeitshilfen für Ihren Erfolg!
Die Erben sind mittlerweile so untereinander zerstritten, dass überhaupt keine Einigung und kein Gespräch mehr möglich sind. Der Mandant möchte daher auf dem Klageweg eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erreichen.
Neben vielen hilfreichen Hinweisen für Ihr Mandat finden Sie in der Lösung auch ein Muster für die Teilungsklage.
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Die drei Geschwister sind Miterben zu je 1/3. Sie haben bereits zu Lebzeiten vom Erblasser verschiedene Zuwendungen erhalten. Diese Vorempfänge sollen im Rahmen der Erbauseinandersetzung berücksichtigt werden.
Die Lösungsskizze zeigt Ihnen, worauf Sie in einem solchen Fall achten müssen! Enthalten ist auch ein Muster für die Wiederklage gegen die Teilungsklage als Formulierungshilfe.
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Diese Checkliste enthält die wesentlichen Fragen, die Sie sich vor der Erhebung der Teilungsklage stellen müssen.
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Sie suchen eine Formulierungshilfe für die Teilungsklage? Hier finden Sie das passende Muster zum obigen Fall.
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