Scheitert eine Einigung der Miterben über die Aufteilung des Nachlasses, kann jeder Miterbe als letztes Mittel die Nachlassteilung mittels der Erbauseinandersetzungsklage erzwingen. Die Teilungsklage (oder auch Auseinandersetzungs- oder Erbteilungsklage) als besonderer Klagetypus bietet dem klagenden Miterben als "Ultima Ratio" die Möglichkeit, von dem oder den anderen Miterben die Zustimmung zu einem qualifizierten Teilungsplan ("Vertragsangebot") für die Auflösung des Gesamthandvermögens der Erbengemeinschaft zu erzwingen.
Hier finden Sie das gesamte Praxiswissen zur Erbauseinandersetzungsklage und nützliche Muster für Ihre Kanzlei.
Die Erben sind mittlerweile so untereinander zerstritten, dass überhaupt keine Einigung und kein Gespräch mehr möglich sind. Der Mandant möchte daher auf dem Klagewege eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erreichen.
Neben vielen hilfreichen Hinweisen für Ihr Mandat finden Sie in der Lösung auch ein Muster für die Erbauseinandersetzungklage.
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Die drei Geschwister sind Miterben zu je 1/3. Sie haben bereits zu Lebzeiten vom Erblasser verschiedene Zuwendungen erhalten. Diese Vorempfänge sollen im Rahmen der Erbauseinandersetzung berücksichtigt werden.
Die Lösungsskizze zeigt Ihnen, worauf Sie in einem solchen Fall achten müssen! Enthalten ist auch ein Muster für die Wiederklage als Formulierungshilfe.
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Sie suchen eine Formulierungshilfe für die Erbrauseinandersetzungsklage? Hier finden Sie das passende Muster zum obigen Fall.
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Hier finden Sie ein weiteres Muster für eine Erbauseinandersetzungsklage.
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Passend zum Fall oben finden Sie hier ein Muster für die Widerklage gegen die Erbauseinandersetzungsklage.
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