In der Praxis spielen die Vorschriften über die verbotene Eigenmacht der § 859 ff. BGB vor allem bei erbrechtlichen Mandanten immer wieder eine Rolle. Handelt es sich etwa bereits um verbotene Eigenmacht, wenn die Witwe des Erblassers seinen Erben den Zutritt zur gemeinsamen Wohnung verweigert? Oder liegt verbotene Eigenmacht vor, wenn die Miterbin die Wohnungsschlüssel nicht herausgibt? Die Antworten auf diese Rechtsfragen werden in unseren Falllösungen ausführlich erläutert! Außerdem finden Sie hier die passenden Muster für Ihre Kanzlei.
Der Erblasser hat seine Tochter zur Alleinerbin bestimmt. Als sie die zum Nachlass gehörende Wohnung betreten will, die der Erblasser zusammen mit seiner zweiten Frau bewohnte und im Eigentum des Erblassers stand, verweigert die enterbte Witwe der Erbin den Zutritt.
Hier finden Sie die Lösung mit wichtigen Praxistipps und einem Muster für ein Schreiben, mit dem Sie eine Terminvereinbarung für eine Besichtigung anregen.
Mehr erfahren
Die Geschwister sind Miterben zu je 1/2 nach dem Tod der Mutter. Der Vater ist bereits vorverstorben. Zum Nachlass gehört u.a. das Wohnhaus der Erblasserin einschließlich der darin befindlichen Gegenstände. Beide Geschwister haben einen Schlüssel zu diesem Haus. Eine Erbauseinandersetzung fand bislang noch nicht statt. Als der Bruder wieder einmal im Haus ist, stellt er fest, dass sowohl das Meissener Porzellan als auch zwei Goldketten und ein Ring der Mutter fehlen. Als der Bruder daraufhin bei seiner Schwester nachfragt, teilt diese mit, dass sie diese Gegenstände mit nach Hause genommen hat, um sie zu "sichern". Grund hierfür sei, dass auch der Bruder in der Vergangenheit ebenfalls diverse Gegenstände aus dem Haus entfernt habe.
In der Praxis spielen die Vorschriften über die verbotene Eigenmacht vor allem im Erbrecht eine Rolle - die ausführliche Lösung zu diesem Fall mit Muster für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zeigt Ihnen, worauf es ankommt!
Mehr erfahren
Hier finden Sie das passende Muster zum obigen Fall, mit dem Sie nach verbotener Eigenmacht den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Rückgabe begehren.
Mehr erfahren
Die Geschwister sind Miterben zu je 1/2 nach dem Tod der Mutter. Der Vater ist bereits vorverstorben. Während die Tochter mit der Mutter in deren Haus lebte, hatte der Sohn nur wenig Kontakt zur Mutter. Er hat daher keine Kenntnis über den Umfang des Nachlasses und dessen Verbleib. Er möchte zunächst die Wohnung der Mutter betreten, um sich ein Bild vom Nachlass zu machen und zu sehen, was vom Inventar der Mutter (Bilder, Bücher, Schmuck, Porzellan usw.) noch da ist. Auf die mehrfachen Versuche telefonischer und schriftlicher Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung reagiert die Schwester nicht, auch nicht auf ein Klingeln an der Wohnungstür der Mutter.
Dieser in der Praxis häufige Fall wirft einige knifflige juristische Fragen auf: Handelt es sich bei der bloßen Verweigerung des Zutritts etwa um eine Besitzentziehung iSd verbotenen Eigenmacht? Die Lösung beantwortet diese Fragen praxisnah und enthält nützliche Hinweise zur praktischen Geltendmachung des Anspruchs. Enthalten ist auch ein Muster für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung!
Mehr erfahren
Passend zum obigen Fall finden Sie hier ein Muster für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wenn der Miterbe Wohnungszutritt begehrt.
Mehr erfahren