BSG - Beschluss vom 26.07.2022 (B 11 AL 11/22 B)
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. Februar 2022 wird als unzulässig verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. [...]