LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 03.05.2016 (L 12 AS 1794/15)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 25.09.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. [...]