LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 17.05.2016 (L 7 AS 862/16 B ER)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.04.2016 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Im Ergebnis zu Recht hat [...]