LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 16.02.2012 (L 2 AL 21/09)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte berechtigt ist, die an die Klägerin gezahlte [...]