LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 05.07.2012 (L 8 SO 16/12 B ER RG)
Die Beschwerde und die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 24. April 2012 werden als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1. Die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den [...]