LSG Bayern - Urteil vom 17.07.2012 (L 15 BL 11/08)
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 18. September 2008 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Streitig ist, ob [...]