LSG Hessen - Urteil vom 30.08.2012 (L 8 KR 159/11)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Bescheides, soweit dieser [...]