LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 15.04.2010 (L 7 AS 341/10 B)
Auf die Beschwerden des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 27.01.2010 geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller monatlich 50,- EUR als Zuschuss zu den Kosten für [...]