VGH Bayern - Beschluss vom 15.07.2021 (22 C 21.1231)
I. Die Beschwerde wird verworfen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die Beschwerde, über die nach § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 2 GKG der [...]