VGH Bayern - Beschluss vom 17.06.2021 (15 N 19.1438)
I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte mit Ausnahme ihrer außergerichtlichen Kosten, die sie jeweils selbst tragen. III. Der [...]