BGH - Beschluss vom 21.04.2022 (I ZR 9/21)
Die Anhörungsrüge gegen das Senatsurteil vom 13. Januar 2022 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Die Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO ist zulässig, hat aber keinen Erfolg. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs [...]