OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 23.05.2022 (2 O 29/22)
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 14. Juli 2021 - 4 A 58/21 HAL - wird zurückgewiesen. Gerichtsgebühren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet. I. [...]