LSG Thüringen - Beschluss vom 20.03.2019 (L 1 JVEG 941/18)
Die Entschädigung für das Gutachten vom 2. Juli 2018 wird auf 2.108,97 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht satt. I. Im Klageverfahren mit dem Aktenzeichen L 12 R 1227/17 [...]